Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Leistung
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule zuständigen Stelle und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.
Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren
In der Regel ist das Anerkennungsverfahren in drei Monaten abgeschlossen. Fehlende Nachweise und Dokumente führen zu Verzögerungen.
Abschlusszeugnisse und Fächerübersichten Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher) Original oder beglaubigte Kopie sowie Übersetzung in deutscher Sprache. Die Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer erstellen zu lassen.
Identitätsnachweis Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
Nachweise Ihrer Deutschkenntnisse z. B. Zertifikat auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER)
Bescheid und Briefe anderer zuständiger Stellen in Deutschland Falls Sie schon einen Antrag gestellt haben.
- Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG)
- Verordnung über die Berufsausbildung in den Umwelttechnischen Berufen
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Städtereinigung
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister/Geprüfte Meisterin für Rohr-, Kanal- und Industrieservice