Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Wildlebend sind alle Tierarten, die üblicherweise nicht in menschlicher Obhut gehalten werden. Gefährlich sind solche Tiere, wenn der Umgang mit ihnen wegen der ihnen eigentümlichen Veranlagungen oder Verhaltensweisen zu Verletzungen oder Schäden führen kann (z. B. Löwen, Tiger, Bären, große oder giftige Schlangen). Auf die spezifische Eigenschaft des einzelnen Tieres (Gutmütigkeit, Gezähmtheit) kommt es für die Begründung der Erlaubnispflicht nicht an.

Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gibt in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in regelmäßigen Abständen eine Beispielsliste heraus, die die Einordnung von gehaltenen Tieren erleichtert.

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn der Antragsteller

  • ein berechtigtes Interesse nachweist,
  • gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und
  • Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

An die Voraussetzungen einer Erlaubniserteilung sind hierbei strenge Maßstäbe zu richten. So begründet etwa die bloße Liebhaberei kein berechtigtes Interesse.

Die Erlaubnis kann vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig gemacht werden.

Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art ohne die erforderliche Erlaubnis hält oder die mit der Erlaubnis verbundenen Auflagen nicht erfüllt.

  • Art. 37 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG)

Gemeinde Rohr

AdresseGemeinde Rohr
Alte Gasse 1
91189 Rohr
+49 9876 9775-0+49 9876 9775-0
+49 9876 9775-40+49 9876 9775-40

Gemeinde RohrOrt
Alte Gasse 1
91189Rohr

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)