Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen.
Wer wird gefördert?
Kommunen und kommunale Zweckverbände
Wasser- und Bodenverbände
Landschaftspflegeverbände
Was wird gefördert?
Eine detaillierte Aufstellung der Fördertatbestände kann den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) entnommen werden. Schwerpunkte der Förderung sind:
Ausbauvorhaben zur Erstellung oder Verbesserung des Hochwasserschutzes bebauter Gebiete sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Hochwasserschutz (z.B. Hochwasserschutzkonzepte, Überschwemmungsgebietsermittlung)
Ausbauvorhaben zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern beziehungsweise ihrer Auen sowie die konzeptionelle Vorarbeiten zum Thema Gewässerökologie / Gewässerentwicklung (z.B. Gewässerentwicklungskonzepte)
Gewässerunterhaltungsvorhaben
Erstellung von Bewässerungskonzepten
Erstellung von Sturzflutenkonzepten
Detailregelungen in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas); Beratung durch das örtlich zuständige Wasserwirtschaftsamt.
Die aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) verlieren ihrer Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2024. Die Richtlinien werden fortgeschrieben.
Eine abschließende Liste der erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweils aktuell gültigen Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas)
Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021)