Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Die Regierungen beraten die Kommunen im Bereich Städtebau und Ortsplanung.

Fachliche Beratung

Die Regierungen beraten Kommunen in allgemeinen Fachfragen bei der Aufstellung von Bauleitplänen und der Vorbereitung und Durchführung konkreter städtebaulicher Projekte. Das Spektrum umfasst Wohn- und Gewerbegebietsausweisungen, Maßnahmen zur Vitalisierung der Innenstädte, Umnutzung innerörtlicher Brachflächen und städtebaulich - architektonisch - denkmalpflegerisch bedeutsame Einzelvorhaben. Auch anhand von Beispielen können kommunalen Entscheidungsträgern Hilfen gegeben werden.

Aktuell wichtige Themen im Städtebau sind Strategien zur Bewältigung des Klimawandels und des demographischen Wandels sowie die Gewährleistung einer ressourcenschonenden und flächensparenden Entwicklung. Weitere Informationen siehe unter "Weiterführende Links".

Entwicklungskonzepte und Rahmenpläne

Bei komplexen Sachverhalten ist es häufig zweckdienlich, sich neben der gesetzlich geregelten Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) einer informellen Planungsebene zu bedienen. Dabei können einzelne räumlich abgrenzbare Bereiche oder sachliche Problemfelder (z. B. Verkehr, Grünausstattung, Stadtstruktur) vertieft untersucht werden. Der zunächst erhöhte Aufwand wird durch die nachfolgend raschere Zielfindung und Umsetzung in rechtsverbindliche Bauleitpläne mehr als ausgeglichen. Fehlentscheidungen können verhindert, Zeit und Geld gespart und die Investitionssicherheit erhöht werden. Die Durchführung von Städtebauförderungsmaßnahmen setzt in der Regel ein integriertes Entwicklungskonzept voraus.

Städtebauliche Wettbewerbe

Um ein möglichst vielfältiges Angebot von Lösungsalternativen für eine städtebauliche Aufgabe zu erhalten ist der städtebauliche Wettbewerb das geeignete Verfahren. Gerade bei problematischen Rahmenbedingungen und konkurrierenden Ansprüchen lassen sich Planungsalternativen aufzeigen. Die Regierungen beraten Kommunen bei grundsätzlichen Fragestellungen im Vorfeld der Wettbewerbsauslobung. Informationen gibt auch die Bayerische Architektenkammer.

Planungszuschüsse des Landes

Modellhafte Planungen von Kommunen, wie z. B. städtebauliche Rahmenpläne zu räumlichen und thematischen Sondersituationen oder städtebauliche Wettbewerbe können mit Planungszuschüssen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr gefördert werden. Durch die Regierungen erfolgt hierbei in der Vorbereitungs- und Durchführungsphase die fachliche Beratung.

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Bayerische Bauordnung (BayBO)
  • Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
  • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Regierung von Mittelfranken

AdresseRegierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0+49 981 53-0
+49 981 53-1456+49 981 53-1456

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)