Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Für den Betrieb von Luftfahrzeugen zur Beförderung von Fluggästen, Fracht oder Post gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen (= gewerblicher Luftverkehrsbetrieb) ist ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate - AOC) erforderlich.
Der Betreiber hat dieses vor Aufnahme des gewerblichen Luftverkehrsbetriebs bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Der Antragsteller hat der Behörde u. a. nachzuweisen, dass
Die Behörde prüft vor der Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses, ob der Betreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und führt hierzu eine Aufsichtsprüfung am Firmensitz des Betreibers durch.
1.100,00 bis 16.000,00 Euro
Die Kosten bemessen sich im Einzelfall je nach Aufwand der Angelegenheit.
Sofern gewerblicher Luftverkehrsbetrieb mit anderen Flugzeugen als der Flugleistungsklasse B oder mit technisch komplizierten Hubschraubern bzw. nach Instrumentenflugbetrieb (IFR) durchgeführt wird, ist die für die Erteilung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) zuständige Behörde das Luftfahrt-Bundesamt.
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Luftfahrt-Bundesamt, 38144 Braunschweig.