Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingehalten werden. Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen durch (§ 38 Absatz 2a LFGB).
Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde oder an der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin können sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft ableisten. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL und der Bayerischen Verwaltungsschule absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.