Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Sie können eine Erweiterung der Rechte einer Privatpilotenlizenz, einer Segelflugzeugpilotenlizenz und einer Ballonpilotenlizenz auf Antrag beantragen.

Die Rechte einer Privatpilotenlizenz können auf die Berechtigung zur Durchführung von Kunstflügen, die Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern, um die Nachtflugberechtigung, Bergflugberechtigung, die Berechtigung von verschiedenen Startarten für Inhaber einer Segelflugpilotenlizenz und die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung eines Ballonpiloten, erweitert werden.

  • Wenn Sie die Kunstflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine 
    • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug) oder 
    • Privatpilotenlizenz (Flugzeug) verfügen.
  • Wenn Sie die Berechtigungen zum Schleppen von Segelflugzeugen und Bannern erwerben möchten, müssen Sie über eine 
    • Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (Flugzeug),
    • Privatpilotenlizenz (Flugzeug) oder
    • Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) verfügen.
  • Wenn Sie die Nachtflugberechtigung erwerben möchten, müssen Sie über eine 
    • Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz (Flugzeug),
    • Privatpilotenlizenz (Flugzeug),
    • Privatpilotenlizenz (Hubschrauber),
    • Segelflugzeugpilotenlizenz (SPL mit Rechten für TMG) oder
    • Ballonpilotenlizenz verfügen.
  • Wenn Sie die Berechtigung für weitere Startarten in einer Segelfluglizenz beantragen möchten, müssen Sie über eine Segelflugpilotenlizenz verfügen.
  • Wenn Sie die Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung für Inhaber von Ballonpilotenlizenzen erwerben möchten, müssen Sie 
    • das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
    • nach erstmaliger Erteilung der Lizenz mindestens folgende Flugerfahrung absolviert haben: Inhaber BPL: 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen,
    • die Rechte für die Ballonklasse, in der die Rechte für den gewerblichen Flugbetrieb ausgeübt werden sollen, müssen vorhanden sein,
    • die praktische Prüfung mit einem Prüfer in der Ballonklasse, in der die Befähigung für den gewerblichen Ballonflugbetrieb nachgewiesen werden muss, abgelegt haben.

Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim zuständigen Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in die Privatpilotenlizenz.

keine

25,00 bis 50,00 EUR

  • Lizenz im Original oder gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • bei Antrag auf Erteilung der Berechtigung zur gewerblichen Tätigkeit oder Tätigkeit gegen Vergütung: Nachweis Befähigungsüberprüfung
  • bei Antrag auf Erteilung / Erweiterung der Bergflugberechtigung: bei Durchführung der praktischen Prüfung mit dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung, eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung des Prüfers

  • Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates

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