Ziel
Junge Menschen, die wegen sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sollen beruflich und sozial eingegliedert werden.
Gegenstand
Gefördert werden Projekte, jedoch keine Einzelpersonen oder Institutionen. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass die jungen Teilnehmenden, die besonders schwierige Startbedingungen haben, passgenau unterstützt werden, damit sie anschließend in Arbeit, Ausbildung oder Beruf einmünden können.
Zuwendungsempfänger
Eine Förderung können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts beantragen.
Art und Höhe
Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aus Landesmitteln des Freistaats Bayern.