Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Zweck der Förderung ist die Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen.
Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse von in der Behindertenhilfe Tätigen (insbes. Fachpersonal, ehrenamtliche Helfer und Angehörige) erforderlich sind.
Zuwendungsempfänger können sein: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern sowie auf Landesebene wirkende oder andere fachlich anerkannte Verbände und sonstige Fortbildungsanbieter.
Diese legen vorab dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eine Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen mit Konzeption und Ziel vor (Fortbildungsprogramm). Für geeignete Maßnahmen gibt es Zuschüsse.
Die Zuwendung wird als Festbetrag pro Fortbildungseinheit (FE = 45 Minuten) ausgereicht. Die Stundensätze werden gesondert festgesetzt. Dabei ist ein angemessener Eigenmitteleinsatz des Zuwendungsempfängers, mindestens aber in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zu berücksichtigen.
Der Förderantrag muss beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) eingereicht werden. Er kann zunächst ein formloser Antrag gestellt werden.
Es muss der vollständige Antrag mit Fortbildungsprogramm des Maßnahmeträgers vorgelegt werden. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.
Nach Eingang des Durchführungsnachweises, einzureichen bis spätestens 1. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres, entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über die Bewilligung der Zuwendung.