Zweck
Durch geeignete Maßnahmen soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen sind besonders zu berücksichtigen.
Durch sachgerechte Information sollen Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.
Gegenstand
Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie gezielt Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS und Fortbildungsmaßnahmen für das Fachpersonal und die freiwilligen Helfer in der AIDS-Arbeit.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen, soweit sie Träger von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen sind sowie sonstige Institutionen, soweit sie Träger von Projekten und Maßnahmen sind.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Personal- und/oder Sachausgaben.
Art und Umfang
Im Rahmen einer Projektförderung werden je nach Gegenstand der Förderung Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Förderpauschalen) oder Zuschüsse in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Für Projekte zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS beträgt die Zuwendung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.