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Leistung
Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern können eine Beurlaubung beantragen.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern können eine Beurlaubung beantragen.
Im Laufe des Arbeitslebens ändern sich die Lebensumstände der Beschäftigten ständig. Das hat Auswirkungen auf das Berufsleben. Die Notwendigkeit von flexiblen Arbeitsbedingungen wird nicht zuletzt aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der demographischen Entwicklung immer größer. Der Dienstherr will die Beamtinnen und Beamten in ihrer jeweiligen Situation unterstützen. Deswegen bietet das bayerische Beamtenrecht eine Fülle an Möglichkeiten, die Dienstzeit flexibel zu gestalten.
Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen ist auf Antrag, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen, Urlaub ohne Dienstbezüge zu gewähren, wenn sie mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine(n) nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige(n) sonstige(n) Angehörige(n) tatsächlich betreuen oder pflegen. Die Dauer einer familienpolitischen Beurlaubung ist auf 17 Jahre begrenzt. Zeiten einer arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung werden in die zeitliche Höchstdauer mit einbezogen. Während einer familienpolitischen Beurlaubung haben Beamtinnen und Beamte einen Beihilfeanspruch.
Besteht eine Arbeitsmarktsituation, in der ein außergewöhnlicher Bewerberüberhang besteht und deshalb ein dringendes öffentliches Interesse, verstärkt Personen im öffentlichen Dienst zu beschäftigten, können Beamtinnen und Beamte nach Vollendung des 50. Lebensjahrs bis zum Beginn des Ruhestands Urlaub ohne Dienstbezüge beantragen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Möglichkeiten sowie den Rechtsfolgen einer Beurlaubung enthält die Broschüre "Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern".
Der Antrag auf Beurlaubung muss beim Dienstherrn eingereicht werden.