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Leistung
Beschäftige im Arbeitsverhältnis können neben ihrer gesetzlichen Rente während ihrer Beschäftigung beim Freistaat Bayern einen Anspruch auf eine Betriebsrente erwerben. Bei Erfüllung der Voraussetzungen werden die Beschäftigten zur Zusatzversicherung angemeldet.
Die Betriebsrente wird im Rentenfall von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährt.
Für Beschäftigte des Freistaates Bayern ist tarifvertraglich geregelt, dass sie bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen zur Pflichtversicherung bei der VBL anzumelden sind. In der Pflichtversicherung erwerben die Beschäftigten entsprechend der Höhe ihrer Entgelte und dem jeweiligen Alter Versorgungspunkte. Diese werden Jahr für Jahr addiert und ergeben die Rentenanwartschaft.
In der Pflichtversicherung ist auch das Risiko der Erwerbsminderung mitversichert und unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Hinterbliebene von der VBL eine Betriebsrente.
Ein Anspruch auf Betriebsrente (§§ 33-37 VBL-Satzung) entsteht, wenn bei dem Versicherten, der die Wartezeit erfüllt hat, der Versicherungsfall eingetreten ist. Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist entscheidend für den Bezug der Betriebsrente. Nähere Informationen zur Gewährung der Betriebsrente finden Sie auf den Internetseiten der VBL (siehe "Weiterführende Links").
Auch VBL-Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, erhalten eine Betriebsrente, wenn die Wartezeit erfüllt und der Versicherungsfall eingetreten ist. Nähere Informationen erhalten Sie von der VBL.
Ein Anspruch auf Betriebsrente besteht grundsätzlich nur, wenn bis zum Rentenbeginn die Wartezeit in der Pflichtversicherung erfüllt ist. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall eingetreten ist, der im Zusammenhang mit dem die Pflicht zur Versicherung begründenden Beschäftigungsverhältnisses steht.
Versicherte müssen die Betriebsrente wegen Alters mit den erforderlichen Unterlagen bei der VBL beantragen. Für die Antragstellung werden keine ergänzenden Angaben des Arbeitgebers benötigt.
Nachdem die VBL alle Feststellungen zur Betriebsrente getroffen hat, werden Sie hierüber schriftlich durch Zusendung der Rentenmitteilung informiert. Damit erhalten Sie insbesondere eine genaue Aufstellung der Rentenberechnung oder aber die Gründe für die Ablehnung des Rentenantrags mitgeteilt. Wenn Sie Anspruch auf eine Betriebsrente haben, folgt danach die erste Rentenauszahlung.
Ihre Betriebsrente erhalten Sie grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, ab dem die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung begonnen hat. Die Betriebsrente sollte möglichst frühzeitig nach Erhalt des gesetzlichen Rentenbescheids beantragt werden.
Rentenansprüche für Zeiträume, die mehr als zwei Jahre vor dem Ersten des Monats liegen, in dem der Antrag auf Betriebsrente bei der VBL eingegangen ist, können nicht mehr geltend gemacht werden.
Die Höhe Ihrer Betriebsrente richtet sich vor allem nach der Anzahl der Versorgungspunkte, welche Sie im Laufe Ihrer Versicherungszeit bei der VBL erworben haben. Mit dem Versicherungsnachweis wurden Sie Jahr für Jahr über den aktuellen Stand Ihres Versorgungskontos informiert und die monatliche Anwartschaft auf Altersrente mitgeteilt. Somit haben Sie bereits während Ihrer Versicherungszeit die wichtigsten Informationen über die zu erwartende Betriebsrente erhalten.
Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
- § 25 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)
- Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)
- Satzung der VBL (VBL-Satzung)