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Leistung
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist eine zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossene Partnerschaft.
Seit dem Jahr 2001 hatten Personen, die in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, die Möglichkeit, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit einzugehen. In Bayern wurde die Lebenspartnerschaft durch Erklärung vor dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin oder vor einem Notar oder einer Notarin begründet. Die Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen konnten hierbei oder zu einem späteren Zeitpunkt einen gemeinsamen Namen (Lebenspartnerschaftsnamen) bestimmen.
Mit einer eingegangenen Lebenspartnerschaft sind verschiedene Rechtsfolgen verbunden, z. B. Pflicht zur gegenseitigen Fürsorge und Unterstützung sowie zur gemeinsamen Lebensgestaltung, Anspruch auf Unterhalt, Folgen für den Güterstand sowie die Erbfolge.
Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft erfolgt auf Antrag eines oder beider Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen durch richterliche Entscheidung.
Seit dem 1. Oktober 2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Hintergrund ist, dass seit diesem Zeitpunkt gleichgeschlechtlichen Paaren ebenso wie verschiedengeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit der Eheschließung offensteht. Bereits eingegangene Lebenspartnerschaften bleiben aber selbstverständlich bestehen. Wenn die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner dies möchten, können sie die Lebenspartnerschaft durch gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten in eine Ehe umwandeln.