Schriftliche Einreichung
Bitte beachten Sie zunächst, dass bei Bauanträgen für die Errichtung und Änderung von Gebäuden die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern, auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik) erstellt werden müssen. Dies gilt auch für die Bauvorlagen des Antrags auf Teilbaugenehmigung.
- Reichen Sie den Teilbauantrag nach Einreichung Ihres Bauantrags mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein, in deren Gebiet das Baugrundstück liegt.
- Ein bestimmtes Formular ist nicht vorgeschrieben. Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
- Der Antrag muss vom Bauherrn und vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft den Antrag und entscheidet über ihn.
- Vor einer Entscheidung hat die untere Bauaufsichtsbehörde die Stellen zu beteiligen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann (beispielsweise die untere Immissionsschutzbehörde, die untere Wasserrechtsbehörde oder die Straßenverkehrsbehörde). Dies gilt aber nur, sofern diese Stellen sich nicht bereits zum Gesamtbauantrag geäußert haben. Das gemeindliche Einvernehmen muss bereits vor Erteilung der Teilbaugenehmigung vorliegen, sofern es bauplanungsrechtlich erforderlich ist.
Digitale Einreichung
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Teilbaugenehmigung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Nur bei bestimmten unteren Bauaufsichtsbehörden kann dies erfolgen. Welche dies sind, können Sie in § 1 Digitale Bauantragsverordnung nachlesen. Den Link finden Sie unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen“.
- Der Antrag auf Teilbaugenehmigung kann unter Verwendung des Online-Assistenten digital bei der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.
- Die Bauvorlagen werden im Online-Assistenten in elektronischer Form (Dateien im PDF-Format) hochgeladen. Die Unterschriften des Bauherrn und des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers werden durch eine Authentifizierung mittels dem Nutzerkonto „BayernID“ ersetzt.
- Bei Anträgen auf Teilbaugenehmigung, bei denen die Bauvorlagen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden müssen, hat sich dieser zu authentifizieren und den Antrag für den Bauherrn einzureichen.