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Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
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In Zivilprozessen sind in den hierfür vorgesehenen Fällen Erklärungen der Parteien nicht zwingend schriftlich bei Gericht einzureichen, sondern können auch mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Klage, die Klageerwiderung sowie sonstige Anträge und Erklärungen in Verfahren vor den Amtsgerichten sowie im Allgemeinen Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.
Zuständig ist grundsätzlich die Rechtsantragstelle des für den jeweiligen Rechtsstreit zuständigen Gerichts. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich an die Rechtsantragstelle jedes anderen - für Sie günstig gelegenen - Amtsgerichts zu wenden. Die angegangene Rechtsantragstelle übersendet das Protokoll dann unverzüglich an das Gericht, an das der Antrag oder die Erklärung gerichtet ist. Für eine Fristwahrung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung bei dem für den Rechtsstreit zuständigen Gericht maßgebend.