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Hubschrauber-Simulationszentrum, Beantragung einer Zuwendung zum laufenden Betrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.

Zweck und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.

Art und Höhe

Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Festbetragsfinanzierung.

Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.

Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.

Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.12. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.

keine

vier Wochen

  • Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands
  • Einschätzung zum FremdnutzungsanteilEinschätzung, ob sich der Fremdnutzungsanteil im gewöhnlichen Umfang bewegen wird.
  • Finanzierungsplan mit Erläuterungen
  • Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen

  • Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
  • Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)

Regierung von Oberbayern

AdresseRegierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914+49 89 2176-2914

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)