Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Opfer von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Ihr Kind wurde geschlagen oder sonst körperlich misshandelt?

Gehen Sie unmittelbar, nachdem Sie die Verletzungen festgestellt haben, mit Ihrem Kind zur Polizei.

Wenn Sie einen Arzt aufsuchen müssen, lassen Sie die Verletzungen von dem Arzt bestätigen und bringen Sie das ärztliche Attest mit zur Anzeigenerstattung.

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

  • Personalausweis oder Reisepass

  • §§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)

Polizeipräsidium Mittelfranken

AdressePolizeipräsidium Mittelfranken
Jakobsplatz 5
90402 Nürnberg
+49 911 2112-0+49 911 2112-0
+49 911 2112-1005+49 911 2112-1005

Polizeiinspektion Schwabach

AdressePolizeiinspektion Schwabach
Friedrich-Ebert-Straße 10
91126 Schwabach
+49 9122 927-0+49 9122 927-0
+49 9122 927-120+49 9122 927-120

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)