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Leistung
Der Studiengang des nichttechnischen Verwaltungsdienstes vereint ein modernes Hochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Der Studiengang des nichttechnischen Verwaltungsdienstes vereint ein modernes Hochschulstudium mit einer krisensicheren Anstellung im öffentlichen Dienst.
In diesem Studiengang mit dem Abschluss "Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)" studieren die angehenden Inspektorinnen und Inspektoren für die innere Verwaltung des Freistaates und der Kommunalverwaltungen.
Der fachtheoretische Studienanteil von 21 Monaten an der Hochschule in Hof wird durch eine 15-monatige praktische Ausbildung bei der Ausbildungsbehörde ergänzt.
Während des Studiums werden u. a. Kenntnisse im Bereich des Rechts sowie der Wirtschafts-, Finanz- und Verwaltungslehre erworben.
Das Studium befähigt zur Übernahme qualifizierter Sachbearbeitung bis hin zu Führungsaufgaben im Bereich des mittleren und gehobenen Managements in der Verwaltung.
Nähere Informationen über Inhalte und Ablauf des Studiums, die Einstellungsbehörden sowie über die Bewerbung finden Sie im Internet (siehe "Weiterführende Links").
Einstellungsvoraussetzungen:
Das Studium setzt zunächst die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf bei einem bayerischen Dienstherrn voraus. Dieser Dienstherr weist die Beamtin / den Beamten sodann der Hochschule zum Studium zu.
Voraussetzung für die Begründung des Beamtenverhältnisses ist zunächst das Bestehen eines landeseinheitlichen Auswahlverfahrens, an dem alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs teilnehmen müssen.
Die Studierenden erhalten während der fachtheoretischen Studienanteile eine unentgeltliche Unterkunft am Studienort Hof.