Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.

Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.

Voraussetzung für die Zulassung ist:

  • Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
  • Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
  • Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
  • Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Gewässer nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.

Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen.

Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine

  • Tauglichkeit
  • Betriebssicherheit und
  • Ausrüstung.

Die amtliche Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.

Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht. 

Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsurkunde verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Ausstellungsbehörde eine Zweitausfertigung beantragen.

keine

zwischen 20 bis 10.000 Euro

Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.

Sie müssen zugelassene Boote alle drei Jahre von der zuständigen Stelle erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung).

Veränderungen, die sich auf die Angaben der Zulassungsurkunde auswirken, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen die Anschrift des Käufers oder der Käuferin und den künftigen Standort mitteilen.

Verlegen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Fahrzeuges in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten eine neue Zulassungsurkunde beantragen.

  • Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
  • Kopie des Kaufvertrages
  • Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
  • Eignerhandbuch in Landessprache (deutsch)/CE-Konformitätserklärung
  • ggf. Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht

  • Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung - BSO)
  • Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schiffahrt auf dem Bodensee (EV-BodenseeSchO)
  • Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee
Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich:Landratsamt Lindau (Bodensee)
  • Informationen zum Datenschutz

Bodenseeschifffahrt - Merkblatt Lichterführung
Bodenseeschifffahrt - Richtlinien Bau und Ausrüstung Vergnügungsfahrzeuge

Landratsamt Lindau (Bodensee)

AdresseLandratsamt Lindau (Bodensee)
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
+49 8382 270-0+49 8382 270-0
+49 8382 270-204+49 8382 270-204

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)