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Leistung
Bei einem Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Bei einem Fahrverbot wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ist es verboten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.
Bei Fahrverboten, welche durch die Zentrale Bußgeldstelle Viechtach angeordnet sind, können Sie Ihren Führerschein grundsätzlich bei allen bayerischen Polizeidienststellen abgeben. Der Führerschein kann auch durch einen bevollmächtigten Dritten hinterlegt werden. Nehmen Sie in diesen Fällen neben dem Führerschein immer den Bußgeldbescheid zur Führerscheinabgabe mit.
Die Dauer des Fahrverbots können Sie dem Bescheid entnehmen. Wann Sie den Führerschein wieder zurückerhalten, kann Ihnen meist von dem entgegennehmenden Polizeibeamten bereits bei Abgabe mitgeteilt werden.
Die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund außerbayerischer oder kommunaler Fahrverbote ist bei der Polizei ebenfalls möglich, wenn eine Zuordnung des Fahrverbots unter Vorlage des Bußgeldbescheids ohne Schwierigkeiten möglich ist. Die Polizei sendet den Führerschein dann an die zuständige Bußgeldbehörde. Fristen und Rückgabe des Führerscheins sind durch Sie mit der zuständigen Bußgeldbehörde selbständig abzuklären. Die Vollzugsfrist kann sich aufgrund der Weiterleitung des Führerscheins verlängern, da für die Fristberechnung grundsätzlich der Eingang bei der verwahrenden Behörde maßgeblich ist. Etwaige Verzögerungen gehen dabei zu Ihren Lasten.
Bei Fragen oder Besonderheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die ausstellende Behörde. Sie kann Ihnen in jedem Fall weiterhelfen.