Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung beim Bundeswahlleiter anzeigen (siehe unter "Verwandte Themen"). Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.
Ein Wahlvorschlag für eine Landesliste muss u.a. von 1 von Tausend der Wahlberechtigten des Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch höchstens von 2.000 Wahlberechtigten unterzeichnet sein, wenn die Partei bisher nicht im Bundestag oder einem Landtag vertreten ist.
Ein Kreiswahlvorschlag für einen Direktbewerber im Wahlkreis muss u.a. von mindestens 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sein, wenn er von einer im Bundestag oder in einem Landtag bisher nicht vertretenen Partei oder von einzelnen Wahlberechtigten eingereicht wird.
Einschlägige Verlage bieten die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke an. Die für die Unterstützungsunterschriften erforderlichen amtlichen Formblätter werden ausschließlich vom jeweiligen Landeswahlleiter bzw. Kreiswahlleiter ausgegeben.