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Leistung
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Sie unterstützen die Wahlorgane in der Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten.
Wahlorgane sind die Personen oder Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahlen sind die Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Stimmkreis-, Wahlkreis-, Landes- und Bundesebene. Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und Wahlvorstände in jedem Wahl- bzw. Stimmbezirk.
Die Kreisverwaltungsbehörden sind je nach Wahl oder Abstimmung Sitz der Wahlorgane auf Kreisebene. Das sind die Kreis- oder Stadtwahlleiter bei Bundestags- bzw. Europawahlen, Stimmkreisleiter bei Landtags- und Bezirkswahlen sowie Abstimmungsleiter bei Volksentscheiden. Die Kreisverwaltungsbehörde unterstützt die bei ihr gebildeten Wahlorgane bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Bezirkswahl in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Als Rechts- bzw. Fachaufsichtsbehörden sorgen die Landratsämter neben der erforderlichen Amtshilfe auch dafür, dass die Wahlen von den kreisangehörigen Gemeinden ordnungsgemäß vorbereitet und durchgeführt werden.