Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Von bestimmten technischen Anlagentypen gehen besondere Gefahren für Beschäftigte und die Allgemeinheit aus. Mögliche Schadensfälle wären z.B. Explosionen von Dampfkesseln oder Druckbehältern (z.B. Gastanks), Brände in Chemieanlagen und -lagern oder Abstürze von Aufzügen.
Aus diesem Grund wurden Vorschriften für die Beschaffenheit, die Errichtung, die Montage und den Betrieb solcher Anlagen erlassen. Die Anlagen werden allgemein als sogenannte "überwachungsbedürftige Anlagen" bezeichnet.
In den Vorschriften sind sicherheitstechnische Anforderungen an die Anlagen, Prüfanforderungen vor Inbetriebnahme sowie regelmäßig wiederkehrende Prüfungen festgelegt. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit u. a., ob die Prüffristen eingehalten und die Anlagen in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand betrieben werden.
Je nach Anlagentyp ist auch eine Erlaubnis durch das Gewerbeaufsichtsamt erforderlich.
Meistens sind auch Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen, z. B. vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen oder nach umfangreichen Umbauten erforderlich.
Einzelheiten sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen bzw. in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt. Das Gewerbeaufsichtsamt kann im Einzelfall zusätzliche Forderungen stellen. Im Falle eines Unfalls veranlasst es die notwendigen Untersuchungen, um Wiederholungen zu verhindern.