Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z. B. nach einem Verkehrsunfall) kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und / oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilt werden.
Den Antrag auf Auskunft aus dem Fahrzeugregister können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen einreichen. Er muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung (unter Angabe des betreffenden Kennzeichens oder der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenverwaltende Zulassungsbehörde.
Falls Sie Ansprüche wegen eines Unfallschadens erheben wollen und nur die Angaben zur Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, haben Sie auch die Möglichkeit eine kostenlose Auskunft bei der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG einzuholen (Link siehe unter "Weiterführende Links").
Eine Auskunft über eigene Fahrzeuge können Sie auch beim Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.