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Leistung
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Auf Antrag kann der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel ersetzt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und die Blaue Karte EU sowie die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte werden seit 01.09.2011 in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und deren Familienangehörige wird auf Antrag als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt.
Bei Vorliegen eines berechtigen Interesses kann auf Antrag der in Form eines Aufklebers im Pass erteilte Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ersetzt werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten längstens bis 31.08.2021 ihre Gültigkeit.
Der elektronische Aufenthaltstitel ist eine Kunststoffkarte im Scheckkartenformat. Er besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem persönliche Daten, biometrische Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke) und gegebenenfalls Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Für in der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können seit September 2021 Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf der Rückseite des eAT aufgebracht werden, um den Betroffenen die Unterscheidung von anderen Karten im Scheckkartenformat zu erleichtern (siehe "Weiterführende Links").
Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte (z. B. Online-Ausweisfunktion, Signatur- und Unterschriftsfunktion) finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (siehe "Weiterführende Links").