Leistungen: Gemeinde Rohr

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Ländliche Entwicklung, Informationen

Ziel der Ländlichen Entwicklung in Bayern ist die nachhaltige und eigenständige Entwicklung des ländlichen Raums. Dazu werden verschiedene Instrumente eingesetzt, um räumliche, wirtschaftliche
und soziale Strukturen zu stärken.

Die Aufgabe der zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gehörenden Verwaltung für Ländliche Entwicklung ist es, zu einer integrierten nachhaltigen Entwicklung und Zukunftssicherung der ländlichen Gemeinden und Regionen als eigenständige und vielfältig ausgeformte Lebensräume beizutragen. Durch Verfahren und Vorhaben der Ländlichen Entwicklung werden ...

  • die Land- und Forstwirtschaft zukunftsorientiert unterstützt.
  • die ländlichen Gemeinden nachhaltig gestärkt und damit vitale ländliche Räume gesichert.
  • öffentliche Vorhaben eigentumsverträglich realisiert.
  • die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt und die Kulturlandschaft gestaltet.

Je nach Aufgabenstellung kommen die Instrumente der Ländlichen Entwicklung (Integrierte Ländliche Entwicklung, Gemeindeentwicklung, Dorferneuerung, Flurneuordnung, Ländlicher Straßen- und Wegebau, Freiwilliger Landtausch, Freiwilliger Nutzungstausch) mit unterschiedlicher Intensität bedarfsgerecht und zielorientiert zur Anwendung.

  • Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
  • Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (AGFlurbG)
  • Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR)
  • Richtlinie für die Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms in Bayern

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

AdresseAmt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken
Philipp-Zorn-Str. 37
91522 Ansbach
+49 981 591-0+49 981 591-0
+49 981 591-600+49 981 591-600

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)