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Leistung
Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.
Die Herkunftssicherung, die Überwachung des Viehverkehrs im Rahmen der Viehverkehrsverordnung und die Rückverfolgbarkeit eines Rindes im Fall eines Tierseuchenausbruchs sind wichtige Ziele der Zentralen Datenbank (ZDB). Um diese zu erreichen, umfasst das Meldesystem
Die HIT-Datenbank ist im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Auftrag der Bundesländer eingerichtet worden. Das Programm ist unter der Internet-Adresse www.hi-tier.de aufzurufen.
In der HIT-Datenbank können Meldungen schnell und günstig durchgeführt, Korrekturen vorgenommen und Meldekettenfehler (Vorgänge) online bearbeitet werden. Darüber hinaus kann auf ein aktuell geführtes Bestandsregister mit Angabe der GVE-Werte und Gesundheitsinformationen sowie auf eine Geschlechts- und Altersstatistik zu einem Stichtag bzw. über einen Zeitraum zugegriffen und der Lebenslauf eines Tieres überprüft werden. Für die Abgabe von Meldungen ist es erforderlich, dass der Meldepflichtige bei der für seinen Betrieb zuständigen Stelle eine Registriernummer beantragen muss.