Leistungen: Gemeinde Rohr

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Schulamt, Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Das Schulamt wird gemeinsam von der Landrätin oder dem Landrat oder der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister (= rechtlicher Leiter) und einem Schulaufsichtsbeamten für Grundschulen und Mittelschulen (= fachlicher Leiter) geleitet. Zum Aufgabenbereich der Landrätin oder des Landrats und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur.

Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur sind alle Angelegenheiten, bei deren Erledigung der Hauptzweck in der Gestaltung oder Feststellung von Rechtsbeziehungen besteht; hierzu gehören insbesondere Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Vollzug sicherheits- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften.

  • Art. 115 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • § 44 Bayerische Schulordnung (BaySchO)

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)