Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Markscheider übernehmen bestimmte aus dem Bundesberggesetz und der Markscheider-Bergverordnung hervorgehende Aufgaben im Bergbau, beispielsweise die Vermessung im Bergbau, die Beurteilung der sicherheitlich relevanten geologisch-geotechnischen Verhältnisse und können mit den von Ihnen gefertigten sogenannten Risswerken Tatsachen mit öffentlichem Glauben beurkunden. Diese Tätigkeiten dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.
Die zuständige Behörde überprüft, ob ein Antragsteller die Voraussetzungen nach § 53a Bayerische Bergverordnung (BayBergV) erfüllt. Voraussetzungen sind die Befähigung zum höheren Staatsdienst im Markscheidefach, die körperliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit. Dazu müssen die Abschlusszeugnisse der Universität im Fach Markscheidewesen, die Abschlusszeugnisse der staatlichen Ausbildung (Referendariat, Assessor des Markscheidefachs), eine Zuverlässigkeitsbescheinigung und die ärztliche Bescheinigung der Berufseignung vorgelegt werden. Darauf erfolgt die Erteilung oder Ablehnung der Anerkennung.
keine
Gebühren: ca. 500 Euro
Gebührenrahmen: max. 1200 Euro