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Leistung
Sie können sich von Ehe- und Familienberatungsstellen beraten lassen.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Sie können sich von Ehe- und Familienberatungsstellen beraten lassen.
In Bayern bieten über 100 staatlich geförderte, räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen eine hoch qualifizierte Beratung an.
Das Beratungsspektrum der Ehe- und Familienberatungsstellen umfasst neben der Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung, Vorbereitung auf Partnerschaft und Ehe, Sexualberatung und Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft auch Beratung bei Trennung und Scheidung, von Alleinerziehenden, Beratung bei Gewalt in der Familie und grundsätzliche Beratung über soziale Hilfen für die Familie.
Die Ehe- und Familienberatungsstellen der Diözesen (Katholische Kirche) und der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege führen diese Beratung konfessionsübergreifend in Einzel- und Gruppenberatung durch.
Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle.
Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Die Träger der Beratungsstellen sind jedoch verpflichtet, eine sozial verträgliche Kostenbeteiligung von den ratsuchenden Ehepaaren und Familien zu erheben.