Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Das Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) ist als Bildungs- und Orientierungsjahr ein Angebot an junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren, die ein Jahr freiwillig in einer Einrichtung des Natur- und Umweltschutzes oder der Umweltbildung arbeiten und lernen wollen.
Das FÖJ vermittelt ökologische Grundkenntnisse und bietet die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren sowie Persönlichkeit und Umweltbewusstsein im Umgang mit Natur und Umwelt zu entwickeln. Es wird ganztägig oder in Teilzeit als überwiegend praktische Hilfstätigkeit an geeigneten Einsatzstellen geleistet.
Die Teilnahme an 5 einwöchigen Seminaren ist Pflicht. Diese dienen der Umweltbildung und der Bildung zur Nachhaltigkeit, dem Erfahrungsaustausch und zur Unterstützung bei Fragen der persönlichen und beruflichen Lebensplanung.
FÖJ-Einsatzstellen: Umwelt- und Naturschutzbehörden, Walderlebniszentren, Ökologische Landwirtschaft und Gartenbau, Jugendhäuser, Waldkindergärten, Bildungseinrichtungen wie z. B. Umweltstationen, Fairer Handel, Forschungseinrichtungen und technischer Umweltschutz, Umwelt- und Jugendverbände.
Das FÖJ kann nur bei einem durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zugelassenen Träger abgeleistet werden. Diese sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der pädagogischen Begleitung und Auswahl der Einsatzstellen.
Die Teilnehmer verpflichten sich in der Regel für ein Jahr. Sie erhalten wie im Freiwilligen Sozialem Jahr Taschengeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder entsprechenden Kostenersatz, Sozialversicherungsschutz und Urlaub. Kindergeld oder Waisenrente werden in der Regel weitergezahlt.
Keine Freiwillige bzw. kein Freiwilliger darf bei Beginn des FÖJ das 26. Lebensjahr schon vollendet haben. Das bedeutet, keine FÖJ'lerin bzw. FÖJ'ler darf im Laufe des FÖJ 27 Jahre alt werden.