Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis- und Melderecht.

Für die Ausstellung von deutschen Personaldokumenten wie Reisepässe und Personalausweise sowie für An-, Ab- und Ummeldungen sind in Bayern die Gemeinden zuständig. Sie handeln dabei im übertragenen Wirkungskreis. Seit 1. Januar 2021 sind die Gemeinden auch für die Ausstellung von eID-Karten zuständig. Diese können Personen erhalten, die entweder Unionsbürger sind oder die über die Staatsangehörigkeit eines Staates verfügen, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.

Die Landratsämter haben in diesen pass-, ausweis-, eID-Karten- und melderechtlichen Angelegenheiten die Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden; die Fachaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt hingegen der Regierung.

Landratsämter und Regierungen beraten die Gemeinden zum Pass-, Personalausweis-, eID-Karten- und Melderecht. Wird in diesen Bereichen eine Ordnungswidrigkeit begangen, obliegt der Kreisverwaltungsbehörde (dem Landratsamt) das Bußgeldverfahren. Kreisfreie Gemeinden erledigen derartige Bußgeldverfahren selbst.

  • § 19 Passgesetz (PassG)
  • §§ 7 und 8 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
  • §§ 1 und 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Art. 1 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG)
  • Art. 109 Abs. 2 und Art. 115 Gemeindeordnung (GO)
  • Art. 9 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • § 88 Abs. 5 i. V. m. § 87 Abs. 2 Zuständigkeitsverordnung (ZustV)
  • §§ 6 und 7 eID-Karte-Gesetz
  • § 8b Zuständigkeitsverordnung (ZustV)

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)