Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Steuerpflichtige, die ein bestimmtes Alter erreicht haben oder im Hinblick auf ihr Alter besondere Belastungen auf sich nehmen müssen, werden steuerlich entlastet.
Ein Altersentlastungsbetrag wird Steuerpflichtigen gewährt, die vor Beginn des Kalenderjahres, in dem sie ihr Einkommen bezogen haben, das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag ist der Arbeitslohn zuzüglich der positiven Summe der übrigen Einkünfte (ohne Versorgungsbezüge und Leibrenten). Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist der Altersentlastungsbetrag bei jedem Ehegatten, der die altersmäßige Voraussetzung erfüllt und entsprechende Einkünfte hat, zu berücksichtigen. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist davon abhängig, in welchem Kalenderjahr das 64. Lebensjahr vollendet worden ist. Für Steuerbürger der Geburtsjahrgänge 1940 und früher beträgt der Altersentlastungsbetrag dauerhaft 40 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch 1.900 EUR. Für spätere Geburtsjahrgänge wird der Altersentlastungsbetrag schrittweise abgeschmolzen. So beträgt der Altersentlastungsbetrag
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 2.9.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.