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Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer, Beantragung einer Abfindung

Wenn Sie Anspruch auf Entschädigungszahlungen für Opfer der Kriegsauswirkungen beider Weltkriege haben, entweder als Geschädigter oder als Witwe oder Witwer, können Sie eine Abfindung beantragen.

Geschädigte und Witwen oder Witwer können ihren Anspruch auf die monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) kapitalisieren lassen. Die Abfindung für Geschädigte erfolgt jeweils für fünf Jahre und beträgt das 60-fache der MEZ. Die Abfindung für Witwen und Witwer beträgt einmalig 137.337 EUR und ab 01.07.2026 einmalig 143.160 EUR.

Mit Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die MEZ für die Dauer von fünf Jahren bzw. dauerhaft abgegolten. Auf die Abfindung sind bereits geleistete monatliche Entschädigungszahlungen anzurechnen.

Ein entsprechender Antrag muss gestellt werden.

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

keine

  • §§ 84 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)
  • §§ 86 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV)

Zentrum Bayern Familie und Soziales

AdresseZentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03+49 921 605-03
+49 921 605-3903+49 921 605-3903

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)