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Leistung
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.
Nach einem Versicherungsfall haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung.
Wenn Ihnen der volle Arbeitsmarkt verschlossen ist, wird Ihnen eine Vollrente gewährt. Diese beträgt zwei Drittel Ihres Jahresgehalts.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erhalten Sie eine Teilrente. Diese wird prozentual berechnet und richtet sich nach:
Als Versicherungsfälle gelten:
Sie erhalten eine Rente, wenn:
Die MdE gibt an, in welchem Ausmaß Ihre Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Dabei wird Ihr gesamtes Arbeitsleben berücksichtigt.
Bei jugendlichen Versicherten beruht die MdE auf den Auswirkungen, die sich bei Erwachsenen mit gleichem Gesundheitsschaden ergeben würden.
Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen für den Jahresarbeitsverdienst. Die Mindestgrenze liegt bei volljährigen Personen bei 60 Prozent der aktuellen Bezugsgröße. Dabei handelt es sich um das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung. Als Höchstgrenze für den Verdienst gilt das Doppelte der Bezugsgröße im Jahr des Unfalls.
Wenn Sie gesetzlich unfallversichert sind, haben Sie unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf Rente:
Wenn Sie infolge eines Unfalls Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben:
Wenn sich bei Ihnen die Folgen eines zurückliegenden Versicherungsfalls verschlimmert haben:
Sie können die Verschlimmerung online oder per Post melden.
Online-Dienst:
Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie infolge eines Unfalls Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben:
Wenn sich bei Ihnen die Folgen eines zurückliegenden Versicherungsfalls verschlimmert haben: