Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Mit dem "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetz (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Bayerischen Landesamt für Statistik bereitgestellten, elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.
Die Erhebung und Aufbereitung von Statistiken sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse in einem integrierten Prozess unter Nutzung aller informationstechnischen und organisatorischen Möglichkeiten kann zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wie auch der amtlichen Statistik beitragen. Im Idealfall werden die Daten bereits in digitalisierter Form geliefert und medienbruchfrei, also durchgehend elektronisch, weiterverarbeitet.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet deshalb mit modernen Online-Erhebungsverfahren eine zusätzliche, kostengünstige und sichere Möglichkeit, sich über das Medium Internet an der Datenerhebung zu beteiligen. Es bietet drei unterschiedliche Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core und die Datenübermittlung der amtlichen Schuldaten.