Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Bürger, die die Gründung einer politischen Partei ins Auge fassen und sich über die dazu geltenden Rechtsgrundlagen und die notwendigen formellen Voraussetzungen unterrichten wollen, erhalten auf den Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin ausführliche Informationen.

Die Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.

Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.

  • Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
  • Art. 21 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Die Bundeswahlleiterin

AdresseDie Bundeswahlleiterin
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
+49 611 75-4863+49 611 75-4863
+49 611 75-3964+49 611 75-3964

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)