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Gemeindeeigene Gegenstände, Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
- Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Gemeinde Rohr
AdresseGemeinde Rohr
Alte Gasse 1
91189 Rohr
+49 9876 9775-0+49 9876 9775-0
+49 9876 9775-40+49 9876 9775-40
Gemeinde RohrOrt
Alte Gasse 1
91189 Rohr
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