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Leistung
Im Aufgabenbereich "Vorsorgender Bodenschutz" werden für Verwaltung, Vollzug und Planungsbüros Informationsgrundlagen und Arbeitshilfen bereitgestellt, die eine wichtige Voraussetzung für die praktische Umsetzung der Bodenschutzgesetzgebung darstellen. Dabei werden insbesondere die Ergebnisse der Bodenkundlichen Landesaufnahme im Sinne des Bodenschutzes ausgewertet. So wird mithilfe spezieller Verrechnungsalgorithmen aus den Bodeneigenschaften die Leistungsfähigkeit der Böden hinsichtlich der natürlichen Bodenfunktionen bewertet und in Bodenfunktionskarten dargestellt. Diese Karten werden benötigt, um in Planungsprozessen die Wertigkeit der Böden hinsichtlich ihrer Funktionalität und Schutzwürdigkeit gegeneinander abwägen zu können. Folgende Bodenfunktionen werden derzeit abgebildet:
- Standortpotenzial für natürliche Vegetation
- Wasserrückhaltevermögen bei Niederschlagsereignissen
- Rückhaltevermögen für anorganische Schadstoffe
- Rückhaltevermögen für organische Schadstoffe
- Säurepuffervermögen (KAKeff und KAKpot) für Forststandorte
- Verweilzeit wasserlöslicher Stoffe
- Natürliche Ertragsfähigkeit (Acker, Grünland)
Die Karten liegen digital vor und sind über den UmweltAtlas Bayern verfügbar.
Die Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte wird an Einzelobjekten erfasst, die in einzigartiger Weise natur- oder kulturhistorische Prozesse dokumentieren.
Um Grundlagen für die Bewertung der stofflichen Ausstattung der Böden im Hinblick auf die Bodenschutzgesetzgebung bereitstellen zu können, wurden am Bayerischen Landesamt für Umwelt Hintergrundgehalte für anorganische und organische Schadstoffe ermittelt und daraus mit Hilfe statistischer Methoden Hintergrundwerte abgeleitet und kartographisch dargestellt. Die Ergebnisse der landesweiten Auswertung liegen in publizierter Form und als Übersichtskarten im UmweltAtlas Bayern unter dem Themenbereich Boden vor (siehe "Weiterführende Links"). Problembezogene Auswertungen für definierte Teilräume können auf Anfrage erstellt werden.
Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Bodenaushub bewegt sich zwischen den Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Erste Arbeitshilfen zu dieser Thematik sind erarbeitet worden, Hinweiskarten zu Ausschlussflächen für die Verwertung von (Boden-)Material nach § 7 BBodSchV stehen in Form einer Standortauskunft im UmweltAtlas Bayern zur Verfügung. In den Pilotlandkreisen Lichtenfels und Garmisch-Partenkirchen werden derzeit vollzugsunterstützende Hinweiskarten (1:25.000) zu Bereichen mit natürlichen erhöhten Stoffgehalten erstellt, um die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Bodenaushub zu erleichtern.
Anfrage können über das Kontaktformular der LfU-Datenstelle (siehe "Weiterführende Links") übermittelt werden.