Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.

Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.

Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.

  • Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
  • Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
  • Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
  • Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz - HWG)
  • Verordnung über die Zuständigkeiten der Arzneimittelüberwachungsbehörden und zum Vollzug des Samenspenderregistergesetzes sowie des Gendiagnostikgesetzes (Arzneimittelüberwachungszuständigkeitsverordnung - ZustVAMÜB)
  • Gesetz über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen (GVVG)

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)