Leistungen: Gemeinde Rohr

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Sexuell übertragbare Krankheiten, Beratung und Untersuchungen

Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer sexuell übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes bieten kostenlose und anonyme Beratung sowie in bestimmten Fällen unter anderem kostenlose und anonyme Testangebote (z. B. bei HIV/AIDS) an. Im Einzelfall können die Beratung und Untersuchung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten die ambulante Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt umfassen, soweit dies zur Verhinderung der Weiterverbreitung der übertragbaren Krankheit erforderlich ist.

  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
  • Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – GDG)

Landratsamt Roth

AdresseLandratsamt Roth
Weinbergweg 1
91154 Roth
+49 9171 81-0+49 9171 81-0
+49 9171 81-1328+49 9171 81-1328

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)