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Schulen, Schulärztliche Beratungen
Personensorgeberechtigte und Schulleitung können bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern gesundheitlich bedingte Probleme oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.



