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Lernmittel, Beantragung der Zulassung

Sie können die Zulassung von Lernmitteln beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantragen.

Ob digital oder gedruckt: Bayerns Schulen können aus einem breiten Angebot der Schulbuchverlage an schulaufsichtlich zugelassenen Lernmitteln auswählen. Die Zulassungspflicht gilt für Schulbücher und für Arbeitshefte.

Lernmittel, die an bayerischen Schulen eingesetzt werden, durchlaufen vorher ein staatliches Zulassungsverfahren. Dieses Verfahren garantiert die fachliche Qualität der Angebote sowie die Übereinstimmung mit den bayerischen Lehrplänen. Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden die u. g. Rechtsgrundlagen.

Anträge auf Zulassung können von Verlagen bzw. für das Fach Religionslehre auch von der betreffenden Religionsgemeinschaft gestellt werden.

Die Anträge können über das bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden.

Das digitale Zulassungsverfahren können Sie für Schulbücher und Arbeitshefte (d. h. für Druckerzeugnisse und digitale Lernmittel) sowohl bei Erstanträgen als auch bei Anträgen bei Wiedervorlagen nutzen. Zusätzliche ggf. erforderliche Erklärungen (Selbstverpflichtungserklärung, Datenschutz) können ebenfalls über das Online-Verfahren eingereicht werden. Nach Abschluss der elektronischen Einreichung erhalten Sie ein entsprechendes PDF-Dokument für Ihre Unterlagen sowie die Vorgangsnummer zum Antrag.

Die Manuskripte von Printwerken reichen Sie bitte auf dem Postweg (unter formloser Angabe der Vorgangsnummer und des Datums der digitalen Antragstellung) beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Schulbuchzulassung
Salvatorstraße 2
80333 München

Nach Abschluss der elektronischen Einreichung und ggf. postalischen Zusendung der erforderlichen Manuskripte durchläuft das Lernmittel das vorgesehene Gutachterverfahren.

keine

  • Gebühren gemäß Tarif-Nr. 3.I.2/6 (Zulassung eines Lernmittels nach der ZLV) des Kostenverzeichnisses
  • Gutachterhonorare
  • Einschreiben-Entgelt bei Ablehnung

Bitte beachten Sie, dass das Zulassungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang und von der Qualität der Manuskripte.

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • notwendige Anzahl an Manuskripten bzw. an Nutzerschlüsseln (Anzahl ist abhängig von der Schulart)
    • ggf. Selbstverpflichtungserklärung
    • ggf. Datenschutzerklärung
    • ggf. Konzeptionsbeschreibung bzw. Exposé

    Die digitale Antragstellung erfolgt über den Antragsmanager, der bereits alle erforderlichen Formulare umfasst.

  • Art. 51 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
  • Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (Zulassungsverordnung – ZLV)
  • Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis – KVz)

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

AdresseBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Salvatorstr. 2
80333 München
+49 89 2186-0+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800+49 89 2186-2800

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)