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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mitteilung einer Änderung des Gesellschaftsvertrages
Wird der Gesellschaftsvertrag einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geändert, müssen die gesetzlichen Vertreterinnen oder gesetzlichen Vertreter der Wirtschaftsprüfergesellschaft die Änderung der Wirtschaftsprüferkammer melden.



