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Berufspraktische Tätigkeit, Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer

Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unter der Aufsicht eines Architekten bzw. einer Architektin stehen, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

In der Fachrichtung Architektur ist seit dem 1. August 2019 erforderlich, dass die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in erfolgt.

Die berufspraktische Tätigkeit unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in beginnt mit ihrer tatsächlichen Aufnahme. Die Aufnahme kann, muss aber nicht der Bayerischen Architektenkammer angezeigt werden.

Wird die berufspraktische Tätigkeit nicht in einem Büro oder sonstigen Arbeitsstätte unter Beaufsichtigung einer/eines Architekten/-in absolviert, kann die Beaufsichtigung auch durch die Bayerische Architektenkammer erfolgen.In diesen Fällen ist die Aufnahme der berufspraktischen Tätigkeit der Bayerischen Architektenkammer anzuzeigen.

  • eintragungsfähiger Studienabschluss in der Fachrichtung Architektur
  • Aufnahme einer Tätigkeit, bei der die Aufsicht durch einen Architekten bzw. eine Architektin nicht gewährleistet ist

Die Anzeige ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu übermitteln. Über den Bearbeitungsstand und ggf. nachzureichende Unterlagen werden Sie fortlaufend informiert.

Die Anzeige kann frühestens nach erfolgreich abgeschlossenem, mindestens achtsemestrigen Studium der Architektur erfolgen. Die Anzeige der Aufnahme muss der Bayerischen Architektenkammer vor ihrem Beginn mitgeteilt werden.

Eintragung: EUR 80,00

Die Kosten werden bei Beantragung der Eintragung in die Architektenliste angerechnet.

Die gesetzliche Bearbeitungszeit beträgt drei Monate nach Antragseingang und Vorliegen der vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungszeit kann einmalig um einen Monat verlängert werden.

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Abschlussurkunde der Hochschule
    • Zeugnis
    • Diploma Supplement
    • Lebenslauf
    • Gebührenvorschuss (Nachweis)

  • Satzung der Bayerischen Architektenkammer über die Inhalte der praktischen Tätigkeit
  • Art. 4 Abs. 3 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz – BauKaG)
  • Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
  • Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer

AdresseBayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
+49 89 139880-0+49 89 139880-0
+49 89 139880-55+49 89 139880-55

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)