Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.

  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
    und
  • entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
    oder
  • Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.

Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

keine

Bis 31.12.2024: 70,00 EUR

Ab 01.01.2025: 100,00 EUR

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
    • Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)
    • Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums
    • bei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
    • Nicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
    • Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
      • aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
      • bei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldung
      • bei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht

  • Art. 12 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
  • §§ 8, 13 Gebührenordnung der Baye-rischen Ingenieurekammer-Bau

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

AdresseBayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0+49 89 419434-0
+49 89 419434-20+49 89 419434-20

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)