Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.

In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages. 

Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
 

  • Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
  • Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.

  • Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
  • Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
  • Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Formloser Antrag

  • § 90 Absatz 4 Satz 2 bis 5 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 92b Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

Deutsche Rentenversicherung Bund

AdresseDeutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 30 865-0+49 30 865-0
+49 30 865-27240+49 30 865-27240

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)