Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.

Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen, können Sie Filmpreismittelerhalten, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Kurzfilme bis zu 30 Minuten Länge oder programmfüllender Filme ab 79 Minuten Länge verwenden dürfen.
Die Verwendung von Mitteln des Deutschen Kurzfilmpreises für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt.
Diese finanzielle Förderung müssen Sie nicht zurückbezahlen.

Sie können die Fördermittel für Kurzfilme erhalten, wenn

  • Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung gewinnen,
  • ein geplanter Kurzfilm höchstens 30 Minuten lang ist (programmfüllende Filme sowie im Ausnahmefall mittellange Filme sind ebenfalls möglich),
  • der Film eine erhebliche deutsche kulturelle Prägung hat,
  • der Kurzfilm für die öffentliche Aufführung in Kinos und/oder auf Filmfestivals bestimmt und geeignet ist (für programmfüllende Filme muss grundsätzlich eine reguläre Kinoerstauswertung sichergestellt sein),
  • die nötigen Rechte vorliegen oder die Option zum Erwerb besteht und
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben.

Sie müssen den Antrag für die Fördermittelpreise für Kurzfilme online beim BKM stellen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Es fallen keine Kosten an.

6 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Herstellung eines Kurzfilms:

    • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
    • bei einem Spielfilm: Drehbuch
    • bei einem Animationsfilm: Drehbuch und Storyboard
    • bei einem Dokumentarfilm: Treatment oder projektgerechte Beschreibung
    • bei einem Experimentalfilm: projektgerechte Beschreibung
    • Moodboard (Darstellung der Stimmung des geplanten Films)
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe
    • Besetzungsliste oder Besetzungsvorschläge mit Beschreibung der Figuren
    • Director‘s Note oder Regiekommentar
    • Producer‘s Note oder Produktionskommentar
    • Herstellungsplan (Zeitplan mit den Meilensteinen des
    • Herstellungsprozesses; kein Drehplan)
    • Verleihpläne beziehungsweise Auswertungskonzept und gegebenenfalls Verleihzusage
    • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme
      • Verwenden Sie das Schema der Filmförderanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
    • Finanzierungsplan
      • Verwenden Sie ausschließlich das vorgegebene Formular der BKM.
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Für die Vorbereitung eines Kurzfilms:

    • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
    • bei einer Drehbuchentwicklung: Exposé sowie Treatment
    • bei einer Stoffentwicklung: Ideenskizze
    • gegebenenfalls Liste der Projektbeteiligten
    • Zeitplan (Beginn, Dauer, Orte, Abschluss)
    • Realisierungspläne nach Abschluss der Projektvorbereitung
    • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils) 
    • Vorkalkulation der Kosten der Maßnahme
      • Verwenden Sie das Schema der Filmförderanstalt FFA oder eine sonstige branchenübliche Aufstellung. Die maximalen Gagenansätze richten sich bei Langfilmen nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung.
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (Unbedenklichkeitsbescheinigung)

  • § 29 Richtlinie für die kulturelle Filmförderung der BKM

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

AdresseDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
+49 228 99681-44355+49 228 99681-44355
+49 228 99681-513608+49 228 99681-513608

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)