Leistungen: Gemeinde Rohr

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Leistung

Um in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ betreiben zu können, benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung. 

Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben

  • zum Betriebsgebiet
  • zur Risikobewertung
  • zum Betriebshandbuch

Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.

Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.

Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch

  • eine bestehende Betriebsgenehmigung verlängern,
  • zurückgeben oder
  • Änderungen der Betriebsgenehmigung vornehmen.

  • Sie sind beim LBA als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

  • Der geplante Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.

Sie können die UAS-Betriebsgenehmigung online oder per Post beantragen.

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Beantragen Sie die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung frühestens 3 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Betriebsgenehmigung

Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 200 EUR - 2.000 EUR

Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Gebühr: 40 EUR - 400 EUR

Gebühr für Erteilung einer Betriebsgenehmigung
Abgabe: 50 EUR - 500 EUR

Die Dauer ist abhängig davon, auf welchem Specific Assurance and Integrity Level (SAIL) Ihr UAS-Betrieb einzustufen ist. (2 bis 24 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Online-Antrag
    • Betriebshandbuch und referenzierte Dokumente, zum Beispiel Liste des Personals, Liste der Betriebsgebiete oder Liste der Form-blätter
    • Risikobewertung nach
      • einem Predefined Risk Assessment (PDRA) oder
      • einem Specific Operations Risk Assessment (SORA)
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

    bei Änderungen an einer bestehenden UAS-Betriebsgenehmigung:

    • Änderungsantrag
    • geändertes Betriebshandbuch mit eventuell ausgelagerten Dokumenten
    • geändertes Betriebsgebiet
    • geänderte Risikobewertung

    falls Sie einen der Anträge in Vertretung für eine andere, zum Bei-spiel minderjährige Person stellen:

    • Vollmacht

    falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

  • Verordnung (EU) Nummer 2018/1139
  • Artikel 5, 12 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
  • § 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
  • § 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwal-tung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)