Alle Dienstleistungen in der Übersicht
Leistung
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Bei uns finden Sie allerorten Lebensqualität durch intakte Natur, lebendige Dorfkulturen, Brauchtumspflege, Wirtschaftskraft und Gastlichkeit.
Die Gemeinde Rohr will Ihnen mit diesem Internetauftritt die Behördengänge so unbürokratisch und so einfach wie möglich machen. Dies sogar im besten Falle ohne den Gang zum Rathaus. Die Gemeinde bietet Ihnen einen riesigen Onlinebereich in Sachen Service.
Ein Besuch lohnt sich immer, egal ob Sie Ihren Urlaub hier verbringen, eine Tagesausflug machen oder nur zum Essen in einer der gemütlichen Gaststätten einkehren. Wir laden Sie herzlich ein!
Die landschaftlichen Schönheiten, die ruhigen Waldspaziergänge, gut ausgebaute Radwege, fern ab von Verkehr und Lärm, helfen Ihnen Erholung zu finden. Die Gemeinde Rohr liegt im lieblichen Tal der Schwabach, westlich der gleichnamigen Stadt, im Herzen Mittelfrankens zwischen Nürnberg und Fränkischem Seenland.
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), muss mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag schließen.
Nach Vertragsabschluss muss der Ausbildende (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse beantragen.
Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss der Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin anerkannt sein.
Außerdem muss im betreffenden Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Landwirt/Landwirtin eingetragen sein.
Die Beantragung der Eintragung bei der zuständigen Regierung erfolgt durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte).
Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem (BBS). Bei Fragen hierzu stehen die zuständigen Berater für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Verfügung.
Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter der Rubrik „Weiterführende Links“ zu finden.
Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt „Hilfe“ unter Punkt „11. Externe User“ Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.
Der Antrag auf Eintragung muss unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgen.
Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30 EUR erhoben.